Formulare

ERLÄUTERTE GEHALTSABRECHNUNG

Hier findet ihr eine Erklärung zu allen Postionen in eurer digitalen Gehaltsabrechnung.

Die  im Foto rot dargestellten Nummern werden weiter unten textlich erklärt.
Wer möchte, kann sich aber auch über den Button unten die Musterabrechnung mit Legende herunter laden.

Legende zur Gehaltsabrechnung


1) Hier sind die Stammdaten des Mitarbeiters aufgeführt, die für die Berechnung der Steuer/Kirchensteuer und Sozialversicherung relevant sind.

2) Angabe der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit
– Die Abkürzung „Kst.“ steht für Kostenstelle und bezieht sich auf den Einsatzbereich
– Stundenlohn1 ist das Grundgehalt pro Stunde
– Stundenlohn 2 ist die Berechnungsgrundlage für Zeitzuschläge (gemäß TVöD wird immer
die Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe zugrunde gelegt)

3) Das Gehalt wird anhand der Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeit sowie der Berufserfahrung in diesem Bereich ermittelt. So erhalten z. B. Praxisanleiter*innen keine Zulage mehr, sondern werden in eine dem Tätigkeitsfeld entsprechend höhere Entgeltgruppe eingestuft.

4) Hier wird die Nachberechnung aus dem Vormonat dargestellt. Dies umfasst in der Regel Zeitzuschläge, die aus den zuschlagspflichtigen Diensten des Vormonats resultieren sowie weitere Zulagen, die z. B. durch Bereitschaftsdienste etc. entstehen.
Der Zuschlagsausgleich Urlaub beinhaltet den Durchschnitt der gewährten Zeitzuschläge der letzten drei Monate und wird für die genommenen Urlaubstage gezahlt.
Achtung: Samstagszuschläge sowie Zeitzuschläge, die fiktiv gezahlt werden, d. h. während einer Erkrankung oder als Ausgleichszahlung für genommenen Urlaub, sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig!

5) In der ersten Zeile wird das Steuer-Brutto für den laufenden Monat und die jeweilige Lohnsteuer/Kirchensteuer angezeigt.
Die zweite Zeile bezieht sich auf die nachberechneten Zuschläge.

6) In der ersten Zeile wird das zugrundeliegende Brutto für die Berechnung der Sozialversicherung und die jeweiligen Beiträge dargestellt. Das „Z“ bei der Pflegeversicherung deutet darauf hin, dass der Mitarbeiter über 23 Jahre alt und kinderlos ist. Hier ist ein höherer Beitrag zu zahlen.
Die zweite Zeile bezieht sich auch hier ebenfalls auf die Nachberechnung.

7) In der „Verdienstbescheinigung“ werden die kumulierten Beträge der berechneten Steuer- und Sozialversicherung für den Zeitraum von Januar bis einschließlich des auf der Abrechnung angezeigten Abrechnungsmonats angezeigt.

8) Auf das angegebene Konto wird das monatliche Entgelt überwiesen.

9) Hier werden die Gesamtkosten aufgeführt, die dem Arbeitgeber entstanden sind.

10) Nach Abzug der berechneten Steuer/Kirchensteuer und Sozialversicherung wird dieser Betrag an den Mitarbeiter ausgezahlt, in der Regel auch „Netto“ genannt.