Leistungen

WTG-Behörde

Warum eine WTG-Behörde?

Eine WTG-Behörde ist eine Behörde, die für die Überwachung von Wohn- und Teilhabeeinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) zuständig ist. Sie ist im Rahmen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) tätig und soll sicherstellen, dass die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Bewohnern dieser Einrichtungen geschützt werden.

WTG-Behörde des Kreis Kleve und des Kreis Wesel

Kontakt & Ansprechpartner MPG

Frau Elvira Linsen

Tichelstraße 11
47533 Kleve
+49 (0)2821-7180

Email: E.Linsen@clivia-gruppe.de

Monitoring und Beschwerdestelle:

Eine in Nordrhein-Westfalen eingerichtete Monitoring- und Beschwerdestelle verfolgt das Ziel, mehr Transparenz und Schutz für Menschen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zu schaffen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Maßnahmen. Die Stelle nimmt Beschwerden und Hinweise entgegen, deckt Missstände auf und unterstützt Betroffene sowie deren Angehörige mit Beratung und Hilfsangeboten.

Kontakt & Ansprechpartner Monitoring 

Tichelstraße 11
47533 Kleve
+49 (0)2821-7180

Email: beschwerde@clivia-gruppe.de

Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten und zu unterstützen.