Leistungen
WTG-Behörde
Warum eine WTG-Behörde?
Eine WTG-Behörde ist eine Behörde, die für die Überwachung von Wohn- und Teilhabeeinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) zuständig ist. Sie ist im Rahmen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) tätig und soll sicherstellen, dass die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Bewohnern dieser Einrichtungen geschützt werden.
WTG-Behörde des Kreis Kleve und des Kreis Wesel
Kontakt & Ansprechpartner MPG
Monitoring und Beschwerdestelle:
Eine in Nordrhein-Westfalen eingerichtete Monitoring- und Beschwerdestelle verfolgt das Ziel, mehr Transparenz und Schutz für Menschen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zu schaffen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Maßnahmen. Die Stelle nimmt Beschwerden und Hinweise entgegen, deckt Missstände auf und unterstützt Betroffene sowie deren Angehörige mit Beratung und Hilfsangeboten.
Kontakt & Ansprechpartner Monitoring
Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten und zu unterstützen.